Neues Bauvertragsrecht beschlossen!

Das geplante Bauvertragsrecht umfasst mit dem Bauvertrag, dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag sowie dem Bauträgervertrag nun vier neue Vertragstypen, die in §§ 650a bis 650u in das BGB aufgenommen werden.


Der Bundestag hat am 10.03.2017 nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/730/73046.html

  • Claus Suffel

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